Zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin leitet der Kirchenvorstand die Gemeinde. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von allen Gemeindemitgliedern ab 14 Jahren gewählt.
In monatlichen Sitzungen berät und beschließt der Kirchenvorstand über das Gemeindeleben, über Gottesdienste, Finanzen, Personal und Bauvorhaben. Die Kirchenvorstandssitzungen sind öffentlich.